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Grund- und Behandlungspflege

Nachfolgend finden Sie die Einteilung,welche Leistungen die Grundpflege (SGB XI) und welche Leistungen die Behandlungspflege (SGB V) umfasst.

Die Grundpflege (SGB XI) umfasst z.B die Körperpflege, das An- sowie Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Haarpflege, Nagelpflege (Maniküre), Rasur, Ernährung, Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen. 

Diese Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist.
Ohne Pflegegrad werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.

Die Behandlungspflege (SGB V) umfasst z.B das herrichten und verabreichen von Medikamenten, Blutzuckermessung,Blutdruckmessung, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ( ab Klasse II ),       Injektionen, Infusionstherapie u.v.m.
Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.


Wir bieten zudem auch individuelle Palliativ-Beratung und Sterbebegleitung an.


Wichtige Information:

Es handelt sich hierbei nur um eine grobe Einteilung,es werden nicht alle Leistungen genannt. 
In einem Beratungsgespräch sollten die Leistungen individuell auf Ihren Hilfebedarf angepasst werden. 
Daher nehmen Sie bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.