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Beratung und Schulung

Sie haben ein Pflegegrad oder pflegen einen pflegebedürftigen Angehörigen und erhalten Pflegegeld (Geldleistungen) von der Pflegekasse, ohne Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes? Dann müssen Sie, in regelmäßigen Abständen, Beratungsgespräche nachweisen.

Das Lepperhammer-Team führt die Beratungsgespräche nach §37 Abs.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche) direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse,bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen.